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Unser Herstellerwerk für Industriebremsbeläge ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.

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Kupplungsaufarbeitung für Oldtimer und Klassiker

Eine aufgearbeitete Kupplung ist dem Neuteil ebenbürtig

Verschlissene Kupplung
Eine verschlissene Kupplung

Eine verschlissene Kupplung ist keineswegs immer ein Fall für den Schrott: Beläge lassen sich neu aufnieten oder aufkleben, Federn und Schrauben lassen sich austauschen, Lager und Gelenke sind vielfach Normteile und für kleines Geld erhältlich. Bei einer Kupplung wird daher immer eine Aufarbeitung zu bevorzugen sein, denn es ist zugleich auch die wirtschaftlichste Form des Austausches.

Ob eine Kupplung wieder vollständig aufgearbeitet werden kann, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Kupplungskorb darf nicht gerissen, verbogen oder durch Hitze verfärbt sein
  • Keine Materialausbrüche im Kupplungskorb zulässig
  • Korb darf nicht übermäßig korrodiert sein (Lochfraß)
  • Schraubenlöcher dürfen nicht eingerissen sein
  • keine festsitzenden Gewindebolzen in den Gewinden zulässig
  • Keilverzahnung darf nicht beschädigt sein (Achtung beim Ausbau der Kupplung!)

Wir liefern Ihnen gegen Pfandberechnung eine aufgearbeitete Kupplung, Sie tauschen das Teil aus und senden uns das Altteil ein. Nach der Prüfung auf Verwendbarkeit erhalten Sie Ihr Pfand zurück. Sollte einmal eine Kupplung nicht aufzuarbeiten sein, kann keine Rückerstattung des Altteilepfandes erfolgen, denn das Altteil kann nur noch verschrottet werden.

Fragen zu Ihrer Kupplung? Nicht sicher, welche Angaben wir brauchen? Bitte verwenden Sie unser Formular dazu.

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